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 Tipp  Nutzen  Praktische Hinweise

Nur Sie kennen die Ziele, sowie Ihre Erwartungen und Anforderungen an das geplante Bauwerk und an seine Erstellung.

Formulieren Sie diese möglichst frühzeitig gegenüber Ihren ausgewählten Fachleuten. Besprechen Sie mit Ihren Fachleuten die sich daraus ergebenden praktischen Anforderungen und legen sie diese gemeinsam eindeutig fest.

Lassen Sie sich über rechtliche Erfordernisse Ihres Bauvorhabens und der geplanten Nutzung informieren.

Ziehen Sie bei größeren Bauvorhaben mögliche Nutzer des späteren Bauwerkes hinzu. Bedenken Sie auch, dass Ihr Bauwerk im Laufe seines Bestehens möglicherweise unterschiedlich genutzt werden kann.

Achten Sie darauf, dass in Verträgen Ihre Anforderungen konkret und richtig formuliert sind. Beachten Sie auch die unterschiedlichen Gewährleistungsverfahren und -fristen. Lassen Sie sich deshalb vor Abschluss aller Verträge beraten.

Achten Sie darauf, dass eventuelle Eigenleistungen bei kleineren Bauvorhaben im Bauvertrag detailliert beschrieben werden. Lassen Sie sich vom unabhängigen Vertrauenspartner beraten, ob sich Eigenleistungen tatsächlich rechnen und keine negativen Folgen haben – zum Beispiel Verzögerung des Bauablaufes, eingeschränkte Gewährleistung.

Die konkrete Formulierung Ihrer Anforderungen im Bauvertrag ist die Voraussetzung für die Verwirklichung Ihrer Vorstellungen. Detaillierte und eindeutige Verträge vermeiden Missverständnisse und helfen allen Beteiligten bei der kooperativen Ausführung Ihres Bauvorhabens.

Die frühzeitige Berücksichtigung der späteren Nutzung mit ihren konkreten Anforderungen insbesondere bei größeren Bauvorhaben reduziert für Sie baubegleitende Planungsänderungen. Auswirkungen auf den späteren Nutzwert können Sie schon bei den ersten Überlegungen mit einbeziehen – zum Beispiel Qualität der Raumatmosphäre und Wohn- und Arbeitsbedingungen für die Nutzer.

Legen Sie – zum Beispiel in einer Anforderungsliste oder einem Pflichtenheft - unter anderem fest:

  • Anforderungen aufgrund von Leben und Arbeit der Nutzer des Bauwerkes
  • Flächennutzung und Flächenbedarf
  • Vorhandener Bestand
  • Einrichtungen, mögliche Arbeitsmittel, Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Kommunikationsprozesse der späteren Nutzer
  • Gestalterische Anforderungen und Grenzen - zum Beispiel Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Denkmalschutz
  • Bodenrichtwerte, Rohmiete (Mietspiegel), Mietnebenkosten, Betriebskosten
  • Eventuelle spätere Veränderungen der Grundrisse

Diese Überlegungen sollten sich auch im Bauvertrag wiederfinden.

Für Streitfälle im Vertrag Schiedsgutachter vereinbaren, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Denken Sie bei Eigenleistungen daran, dass mitarbeitende Familienmitglieder oder andere Helfer unfallversichert sein müssen.

Praktische Hilfen der INQA-Bauen-Partner

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